Anders als eine Erbeinsetzung gibt ein Vermächtnis dem Vermächtnisnehmer ausschließlich einen Anspruch gegen den oder die Erben, wenn es um die Übertragung eines einzelnen vermögenswerten Gegenstands aus der Erbschaft geht. Anders als der „normale“ Erbe erwirbt der Vermächtnisnehmer nicht mit dem Tod des Erblassers und Eintritt des Erbfalls sofort und unmittelbar Rechte an der gesammten Vermögensmasse des Erblassers. Vielmehr kann der Erblasser durch ein Vermächtnis einzelne Erbschaftsgegenstände Personen zuwenden, ohne dass diese als Erben eingesetzt werden. Der Vermächtnisnehmer hat gegen den oder die Erben nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf die Übertragung des ihm zugewandten Vermächtnisses. Angeordnet werden kann diese besondere Form der erbrechtlichen Verfügung durch ein Testament oder einen Erbvertrag.

Individuelle Beratung und gegenseitige Wertschätzung

Bei der Anordnung eines Vermächtnisses empfiehlt es sich, eventuelle wertmäßige Veränderungen von Vermächtnisgegenständen bereits bei der Formulierung des Testaments in Betracht zu ziehen. Ich unterstütze Sie als Fachanwalt für Erbrecht in Bremen bei der Formulierung Ihres Testaments. In meiner Kanzlei erwartet Sie nicht nur eine individuelle Beratung, die präzise auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist; ich stehe Ihnen auch bei jedem Schritt bis zum Abschluss mit Rat und Tat zur Seite. Als Ihr erfahrener Ansprechpartner in allen Fragen rund um diese besondere Form der testamentarischen Verfügung lege ich Wert auf ein vertrauensvolles Verhältnis, das auf gegenseitige Wertschätzung sich gründet. Für Gespräche und Beratungen nehme ich mir stets die nötige Zeit, um Ihre ganz persönliche Situation vollständig nachvollziehen zu können.

Ihr Rechtsanwalt für die Nachlassabwicklung;

Gerade in unserer Generation ist es notwendig, sich schon frühzeitig mit den Folgen erbrechtlicher Verfügungen vertraut zu machen. Aus diesem Grund bespreche ich zu Beginn eines jeden Erbrechtsmandates mit Ihnen Ihre Ziele, Wünsche und Anforderungen. Meine langjährige Erfahrung als Notar und Rechtsanwalt in der Nachlassabwicklung garantiert Ihnen eine realistische Kosteneinschätzung Ihres Testaments. Wenden Sie sich daher am besten noch heute an Ihren Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Vermächtnis in Bremen!