Meine Fachanwaltskanzlei hat sich neben dem Familien- auf das Erbrecht spezialisiert. Ich bin Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht in Bremen und umzu. Ich betreibe meine Kanzlei bereits seit vielen Jahren im Bereich des Familienrechts in Hoya und gleichzeitig führe ich seit einigen Jahren auch die Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung auf Familien- und Erbrecht in Bremen. Die Spezialisierung auf das Fachgebiet Familienrecht hat den Vorteil, dass durch die Ausbildung zum Fachanwalt für Familienrecht fundierte und tiefgreifende Kenntnisse von mir erworben wurden. Diese fundierten Kenntnisse setze ich in Bremen und Hoya im Interesse meiner Mandantinnen und Mandanten ein.

Die Berechtigung, den Titel Fachanwalt für Familienrecht zu führen, habe ich bereits seit dem Jahre 1997. Im Rahmen der Ausbildung erhielt ich umfangreiche Informationen in allen relevanten Bereichen. Hier sind zu nennen: Die Fragen des Unterhalts, der Ehescheidung, des Sorgerechts sowie auch des Güterrechts. Durch die Fortbildungen, die ich regelmäßig besuche, werden meine Kenntnisse im Bereich des Familienrechts regelmäßig vertieft. Diese Fortbildungen sind Voraussetzung dafür, dass der Titel Fachanwalt für Familienrecht dauerhaft geführt werden darf. Ich habe Gerichtstermine zum Thema in Bremen und bei den weiteren Gerichten um Bremen herum, sowie auch bei dem Amtsgericht in Nienburg, welches für Hoya und Umgebung zuständig ist.

Familienrecht – Was dazu gehört

Als ein Teilgebiet des Zivilrechts regelt das Familienrecht alle Rechtsverhältnisse innerhalb der Familie, in Ehe- und Lebensgemeinschaften sowie innerhalb der Verwandtschaft unterschiedlichen Grades. Außerhalb der familiären Verwandtschaft gehören zum Rechtsgebiet gesetzliche Vertretungen wie Pflegschaft, Vormundschaft oder die rechtliche Betreuung. Nach Artikel 6 des Grundgesetzes ist das Familienrecht ein garantiertes Grundrecht. Randgebiete, die für mich als Fachanwalt für Familienrecht ebenfalls dazugehören, sind unter anderem das Erb- sowie das Abstammungsrecht. Bei der Geburt eines Kindes in eine Familie hinein ist der Ehemann der rechtliche Vater und der wirkliche Vater wird als biologischer Vater bezeichnet. Für den notwendigen Anfechtungsantrag bei dem Familiengericht sind Fristen zu beachten. Bei Nichteinhaltung der Frist droht der Verlust des Anfechtungsrechts. Die Fristen sind bundesweit gleich und gelten somit auch in Bremen, Hoya und umzu.

Sollten Sie familienrechtliche Fragen oder Probleme haben, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Sie können sich einen Besprechungstermin in Bremen oder Hoya geben lassen. An beiden Orten führe ich Besprechungen durch.