Das Büro von Volker Köckritz

Die Rechtsanwaltskanzlei wurde 1981 von mir als Einzelkanzlei in Hoya – eine zwischen Bremen und Hannover an der Weser gelegene Gemeinde – gegründet. Ich habe dann die Kanzlei in den folgenden Jahren inhaltlich immer weiter ausgebaut:

Im Jahr 1984 wurde ich zum Notar ernannt. Nach intensiver Fortbildung und vielen Jahren praktischer Erfahrung wurde ich zum Fachanwalt für Familienrecht, sowie zum Fachanwalt für Erbrecht und zum Mediator berufen.

Als Notar bearbeite ich sämtliche Bereiche eines Notariats, wie z.B. Grundstückskaufverträge, Eheverträge, Erbverträge, Testamente, Erbauseinandersetzungen, Erbausschlagungen, Vereinssachen, Vorsorgevollmachten einschließlich der Patientenverfügungen, Grundschuldbestellungen und Gesellschaftsverträge.

Im Bereich der Rechtsanwaltstätigkeit habe ich die Rechtsgebiete Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht als Schwerpunkte gewählt.

Darüber hinaus nehme ich allerdings auch Mandate aus anderen Rechtsgebieten an. Ich verfüge durch meine langjährige Erfahrung, die ich auch in allen anderen Rechtsgebieten sammelte, auch in diesen Bereichen über sehr gute Kenntnisse.

Beratung auf den Mandanten zugeschnitten

Im Gegensatz zu vielen der großen Kanzleien mit vielen Anwälten werden in meiner Kanzlei die Mandanten nicht von einem Anwalt zum nächsten weitergereicht. Die persönliche Beziehung zwischen Anwalt und Mandant bleibt somit in meiner Kanzlei gewahrt. Ich biete daher:

  • eine auf Ihre Bedürfnisse bezogene Beratung,
  • eine umfassende Betreuung bis zum Abschluss der Sache,
  • einen kompetenten Ansprechpartner.

Seit Februar 2009 habe ich in Bremen ein weiteres Büro eröffnet, in der Contrescarpe 46, 28195 Bremen. In meiner Kanzlei in Bremen arbeite ich mit anderen Anwältinnen und Anwälten in Kooperation zusammen.

Ich bin berechtigt, vor jedem deutschen Gericht mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes aufzutreten. Ich kann daher für Sie bei

    • allen Zivilgerichten (außer dem Bundesgerichtshof),
    • allen Strafgerichten,
    • allen Arbeitsgerichten,
  • allen Verwaltungsgerichten,
  • allen Sozialgerichten und
  • allen Finanzgerichten

tätig sein.

Ich nehme für meine Mandanten immer wieder Termine vor den Gerichten in

  • Achim (Amtsgericht),
  • Bremen (Amtsgericht, Arbeitsgericht, Landgericht usw.),
  • Celle (insbesondere beim Oberlandesgericht),
  • Hannover (Landgericht, Amtsgericht, Verwaltungsgericht, Sozialgericht),
  • Nienburg (Amtsgericht, Arbeitsgericht),
  • Lüneburg (Landgericht, niedersächsisches Oberverwaltungsgericht),
  • Sulingen (Amtsgericht),
  • Stolzenau (Amtsgericht),
  • Syke (Amtsgericht),
  • Verden (Landgericht, Amtsgericht, Arbeitsgericht) und
  • Walsrode (Amtsgericht)

wahr, kann dies aber auch an allen anderen Gerichtsorten tun.

Ich stehe Ihnen gerne in allen Rechtsfragen zur Seite. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit auch genügend Zeit für das Gespräch zur Verfügung steht. Sie können mich aber auch über E-Mail erreichen.

Mein Büro ist von Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr besetzt. Da ich auch Termine wahrnehme, die außerhalb meiner Büroräume sind, ist es notwendig, dass Sie sich für Besprechungen einen Termin geben lassen.